AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)

Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunden (auch bezeichnet als „Mandanten“ oder „Auftraggeber“)
und
ProExBe Projekt- und Existenzgründungsberatung (auch als “ProExBe“ abgekürzt oder „Auftragnehmer“ bezeichnet)
Auftraggeber und Auftragnehmer werden nachfolgend zusammenfassend als „Vertragsparteien“ bezeichnet.

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsverbindung sowie den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Kunden und ProExBe. Abweichungen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und sind zwei Wochen im Voraus, ab wann die Änderungen gelten, zu vereinbaren. Unterhält der Kunde auch Geschäftsverbindungen zu ausländischen Gesellschaften oder Geschäftsstellen, die in seinem Einflussbereich stehen, gelten diese AGB auch für diese.

Der Auftragnehmer weist ausdrücklich daraufhin, dass der Finanzierungsberatungsservice von ProExBe bei Einbeziehungen von Lieferungen der Siemens AG, dem Auftraggeber unter Prämissen und ggf. Interesse der Siemens AG kostenlos zur Verfügung gestellt werden könnte, so dass ein Vorhaben mit entsprechenden Lieferbeziehungen zu der Siemens AG über deren Service abgewickelt werden könnte, worauf der Auftragnehmer das Beratungsmandat entweder einstellen kann oder nur auf Sektoren und Marktbereiche fortsetzt, die nicht unter entsprechende Lieferungen fallen.

Artikel 1 – Beratungsleistungen des Auftragnehmers

Im Rahmen der Tätigkeit als Berater des Auftraggebers erbringt der Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Beratungsleistungen (nachfolgend „Beratung“, „Vertrag“ bzw. „Beratungsleistungen“ genannt) für den Auftraggeber, basierend auf Qualität, Menge und Aktualität von Informationen, bereitgestellt durch den Auftraggeber, für die der Auftragnehmer keine Haftung übernimmt.
Zu einem Vertrag bzw. Mandat gelten diese AGB`s als vereinbart.
Nachträgliche Anpassungen des Vertrages, des Beratungsumfanges oder bezüglich der Projektberater bedürfen der schriftlicher Zustimmung beider Vertragspartner.

Artikel 2 – Beratungsteam, Durchführung der Beratung

a) Der Auftragnehmer kann für einzelne oder mehrere Beratungsleistungen einen Ansprechpartner (und gegebenenfalls einen Stellvertreter) benennen.

b) Sofern erforderlich oder sinnvoll, ist der Auftragnehmer berechtigt, im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten aus diesem Vertrag, Dritte auf eigene Rechnung unter zu beauftragen. Eine Beauftragung Dritter auf Rechnung für den Auftraggeber erfolgt in nur mit schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird vor Beauftragung des Dritten bzgl. der Kosten die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einholen. Sollte die Zustimmung seitens des Auftraggebers nicht gegeben werden, kann die erfolgreiche Durchführung bzw. Abschluss des Beratungsauftrages gefährdet sein, wofür der Auftragnehmer keine Haftung übernimmt.

c) Die Beratungsleistungen werden telefonisch oder schriftlich per e-mail (ggf. andere Form sofern zweckmäßig) und, sofern erforderlich, auch vor Ort erbracht und gelten damit als geleistet.

Artikel 3 – Honorare, Aufwendungsersatz, Zahlungen

Das Honorar, Aufwendungsersatz für Spesen und Zahlungen werden vertraglich nach Auftrag, Umfang und Art separat schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, wird ein Honorar auf Manntagsbasis abgerechnet, wobei ein Manntag acht Arbeitsstunden umfasst. Reisezeiten, Reisekosten und Mehrwertsteuer sind nicht im Honorar enthalten und sind zusätzlich zu entrichten.

Rechnungen werden per e-mail versendet und gelten als solche übermittelt. Diese sind innerhalb von 14 Werktagen zur Zahlung fällig ohne dass dies einer weiteren Zahlungsaufforderung bedarf. Bei Nichtzahlungseingang behält sich der Auftragnehmer vor, die Beratungsleistung einzustellen. Geleistete Anzahlungen werden mit der letzten fälligen Zahlung des Auftraggebers im Rahmen eines Mandates verrechnet.

Artikel 4 – Ausgeschlossene Leistungen, Leistungsbegrenzungen

Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages keinerlei Beratungs- oder sonstige Dienstleistungen in Bezug auf Rechts-, einschließlich Steuerrechts-, Rechnungslegungs-, Steuer- und Versicherungsbezogene Fragen und Angelegenheiten schuldet. Daher übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Richtigkeit von Cash Flow -Modellen oder Business-Plänen. Ferner sind Leistungen vom Vertrag ausgeschlossen, die gegen die guten Sitten verstoßen.

In Bezug auf die Finanzierungsdienstleistungen ProExBes, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Vertragsbeziehung weder den Auftragnehmer noch Dritte in irgendeiner Weise verpflichtet, Kreditmittel oder sonstige Finanzierungsmittel für den Auftraggeber oder Dritte bereitzustellen oder sich an Finanzierungen zu beteiligen, ein Vertrag mit ProExBe ist ein Dienstleistungsvertrag gemäß § 611 BGB und stellt kein Finanzierungsversprechen oder Finanzierungszusage dar.

Artikel 5 – Zusammenarbeit, Mitwirkungspflicht des Kunden

Zur ordnungsgemäßen Ausführung und Umsetzung des Auftrages für den Auftraggeber, ist es erforderlich, dass Auftraggeber und der Auftragnehmer partnerschaftlich zusammen arbeiten.

Zu diesem Zweck formuliert der Auftraggeber den Auftrag im Vertrag klar  formulieren. Bei Eilbedürftigkeit oder termingebundenen Aufträgen ist der Auftragnehmer im Vorfeld des Vertrages schriftlich zu informieren. Alle für die vereinbarten Dienstleistung zu erbringende Unterlagen sowie Informationen, sind aktuell und zeitnah durch den Auftraggeber zur Verfügung stellen. Zeitliche Verzögerungen der Übermittlung von Informationen oder ungenügend aufbereitete Daten hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.

Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, dass alle vom Auftraggeber überlassenen mündlichen und schriftlichen Informationen vollständig sind, der Wahrheit entsprechen und ein dem Tatsachen entsprechendes Bild vermitteln als Ausgangsbasis für die Erledigung des Vertrages. Die Leistungserfüllung hängt unmittelbar von der Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit der Informationen ab. Sollten sich Informationen nach Überlassung an den Auftragnehmer ändern, so sichert der Auftraggeber zu, den Auftragnehmer zeitnah hierüber schriftlich zu unterrichten, sowie überlassenen Informationen entsprechend zu korrigieren bzw. zu ergänzen. In eiligen Fällen genügt auch eine mündliche Unterrichtung mit darauf folgender schriftlicher Bestätigung.

Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit, Gültigkeit und Aktualität seiner Kontaktdaten (Anschrift, e-mail-Adresse und Telefonnummer) sowie für die Zeichnungsberechtigung und Stellvertretungsregelung ebenso wie für die Kontaktdaten für den Vertreter. Dies bezieht sich auch für im Ausland ansässige Unternehmen des Auftraggebers, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

Artikel 6 – Haftung, Haftungsfreistellung

a) Soweit nicht in einem Vertrag Abweichendes zu diesen AGB`s vereinbart ist, haften der Auftraggeber und der Auftragnehmer einander für nur für Schäden, die aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Pflichten aus Handlungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, die Beweislast liegt bei demjenigen, dem ein Schaden nachweislich entstanden ist. Im Falle der grober Fahrlässigkeit ist die maximale Haftung auf die Höhe der bereits abgerechneten und noch abzurechnenden Manntage im Rahmen eines vereinbarten Vertrages bzw. Mandates begrenzt („Haftungsobergrenze“).

Werden Dritte durch den Auftragnehmer mit der Erfüllung von Pflichten aus diesem Vertrag betraut, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nur für Auswahlvorschlagsverschulden, denn Dritte werden nur in schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber mit Aufgaben aus diesen Vertrag betraut. Die Haftung für Auswahlvorschlagsverschulden ist begrenzt auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Im Falle grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer im Rahmen der oben vereinbarten Haftungsobergrenze.

Im Fall einer Schadensersatzforderung seitens Dritter an den Auftraggeber, wird der Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers diesbezügliche Erfüllungs-, Gewährleistungs-, Mängel- und Schadensersatzansprüche, die ihm gegen die von ihm beauftragten Dritten zustehen, an den Auftraggeber abtreten und diesen bei der Verfolgung der aus den abgetretenen Ansprüchen herrührenden Rechte in jeder Hinsicht unterstützen, insbesondere jeweils unverzüglich alle erforderlichen Unterlagen übergeben, alle erforderlichen Auskünfte erteilen und ggf. erforderliche Erklärungen abgeben. Gleiches gilt für Schadensersatzforderungen seitens Dritter an den Auftragnehmer. Hier wird der Auftraggeber auf Anforderungen des Auftragnehmers diesbezügliche Erfüllungs-, Gewährleistungs-, Mängel- und Schadensersatzansprüche, die dem Auftragnehmer gegen Dritten zustehen an den Auftragnehmer abtreten und diesen bei der Umsetzung und Verfolgung der Ansprüche unterstützen, insbesondere jeweils unverzüglich alle erforderlichen Unterlagen übergeben, alle erforderlichen Auskünfte erteilen und ggf. erforderliche Erklärungen abgeben.

b) Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freistellen, die diese im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags gegen den Auftragnehmer geltend machen, es sei denn, die Inanspruchnahme durch den Dritten beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung des Auftragnehmers selbst.

Diese Pflicht zur Freistellung durch den Antraggeber besteht, so weit der Auftragnehmer den Auftraggeber vor der Geltendmachung oder Androhung solcher Ansprüche unverzüglich schriftlich benachrichtigt, sofern es dem Auftragnehmer rechtzeitig bekannt ist.

c) Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer zu den im Rahmen der Ausführung des Vertrages erforderlichen Gesprächen mit relevanten Geschäftspartnern und im Falle von Finanzierungsdienstleistungen zusätzlichen erforderlichen Ministerien, Finanzinstitutionen, Investoren sowie  Unternehmen. Der Auftraggeber ist bevollmächtigt, die zur Umsetzung des  Vertrages die erforderlichen Informationen des Projektes an diese Geschäftspartner übermitteln, damit diese eine Unterstützung, ein Angebot, eine Finanzierungsindikation oder anderweitiges geschäftliches Interesse abgeben können, dass zur Erfüllung des Auftrages bzw. Vertrages dient.

Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrags mündliche und schriftliche Informationen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Informationen gegenüber dem, Auftragnehmer geltend machen, wenn der Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung seiner Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag diese Informationen verwendet.

d) Gibt der Auftragnehmer – allein oder gemeinsam mit dem Auftraggeber – auf Weisung oder Wunsch des Auftraggebers oder im Rahmen der Erfüllung seiner Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Erklärungen oder sonstige Stellungnahmen gegenüber Dritten im Namen des Auftraggebers oder in eigenem Namen ab (z.B. im Zusammenhang mit Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den entsprechenden Erklärungen und Stellungnahmen enthaltenden Angaben und Wertungen), dann wird der
Auftragnehmer dem Auftraggeber die entsprechenden Erklärungen und sonstigen Stellungnahmen vor Weitergabe an Dritte zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit übermitteln, es sei denn diese Informationen sind vorab dem Auftraggeber bereits übermittelt worden. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer eine eventuelle Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit jeweils unverzüglich schriftlich mitteilen.

Im Falle der Inanspruchnahme des Auftragnehmers durch Dritte im Zusammenhang mit vorstehend genannten Erklärungen und sonstigen Stellungnahmen gilt Artikel 6 b.

e) Andere und/oder weitergehende als in diesem Vertag ausdrücklich genannte Haftungsansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingend, gesetzliche Regelungen eine  anderweitige Haftungsregelung vorschreibt.

f) Es wird darauf hingewiesen, dass exogene politische und wirtschaftspolitische Einflussfaktoren die Erfolgschancen erheblich, ggf. vorrübergehend, beeinflussen können. In Bezug auf vertraglich vereinbarte Finanzierungsdienstleistungen übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie für eine erfolgreiche Finanzierungsvermittlung, da aufgrund der weltweiten Volatilität der Finanzmärkte sich die Situation der Finanzierungsgegebenheiten und Finanzierungsmöglichkeiten jederzeit (landes- und branchenspezifisch)
ändern können.

Artikel 7 – Vertragsdauer, Beendigung des Vertrages

a) Ein Vertrag beginnt mit beidseitiger Vertragsunterzeichnung und tritt mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Auftragnehmers in Kraft. An diesem Tag sind die Vertragsparteien aus dem vereinbarten Vertrag entsprechend berechtigt und verpflichtet unter der Voraussetzung, dass beiden Vertragsparteien jeweils eine Vertragsausfertigung mit Originalunterschrift vorliegt.

Gemäß Artikel §3 dieses Vertrages wird auf Manntagsbasis abgerechnet, es sei denn es wird anderes schriftlich vereinbart.

b) Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, den Vertrag mit einer Vorlaufzeit von 4 Wochen jederzeit zu kündigen. Eine Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform.

c) Ferner ist jede der Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, nach vorheriger schriftlicher Mahnung fristlos b. z. w. außerordentlich zu beenden. Diese Kündigungsmöglichkeiten bestehen für den jeweils Kündigungsberechtigten, wenn Gründe vorliegen, wonach es einer der Vertragsparteien unzumutbar ist, das Vertragsverhältnis mit der anderen Vertragspartei fortzusetzen. Eine Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform.

d) Eine Beendigung des Vertrags (fristgerechte Kündigung oder Kündigung aus wichtigem Grund) gemäß Artikel 7b und 7c entbindet den Auftraggeber nicht von seinen bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags entstandenen, noch nicht erfüllten Zahlungsverpflichtungen, die mit fristloser Kündigung sofort und mit fristgerechter Kündigung mit letzter Honorarabrechnung fällig sind.

e) Artikel 3, 6 bis 10 gelten über eine Beendigung des Vertrags hinaus fort.

Artikel 8 – Schriftformerfordernis, Anlagen, Vertraulichkeit, Veröffentlichungen, Sonstiges

a) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform. Die zu einem Vertrag vereinbarten Anlagen sind Bestandteile des Vertrages und unterliegen diesen AGB.

b) Jede Partei wird den Inhalt dieses Vertrags sowie alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhaltenen mündlichen und schriftlichen Informationen vertraulich behandeln (nachfolgend „Verpflichtung“) und die zur Wahrung der Vertraulichkeit angemessene Sorgfalt anwenden. Der Auftragnehmer darf die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhaltenen Informationen auf vertraulicher Basis im Rahmen seiner zu erbringenden Dienstleistung und Beratungstätigkeit weitergeben oder für ihn tätigen Personen und Gesellschaftern (z.B. Finanzierungsinstitutionen, eventuell eingeschalteten Beratern) zur Verfügung stellen, um die vereinbarte Dienstleistung zu erbringen. Wünscht der Kunde die Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung mit entsprechenden Personen und Institutionen, welche zur Erbringung einer vereinbarten Dienstleistung erforderlich ist, so ist dies dem Auftragnehmer explizit schriftlich bei der Vertragsvereinbarung mitzuteilen und eine solche dem Auftragnehmer bereitzustellen. Für die Erstellung und Einhaltung einer Geheimhaltungsvereinbarung haftet der Auftragnehmer nicht.

c) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, – die zum Zeitpunkt der Mitteilung an die jeweilige Vertragspartei öffentlich bekannt waren oder zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt wurden, ohne dass dies durch eine Vertraulichkeitspflichtverletzung der Vertragspartner, die sich auf die öffentliche Bekanntheit der Informationen beruft, bewirkt wurde;

  • die die Vertragspartei, die diese Information von der anderen Vertragspartei empfangen hat, nachweislich unabhängig erarbeitet oder nachweislich berechtigterweise von Dritten erlangt hat oder die sie bereits vor Offenlegung der jeweiligen Information nachweislich kannte;
  • die die Vertragspartei, der die vertrauliche Information durch die andere Vertragspartei offen gelegt wurde, mit Zustimmung der letztgenannten Vertragspartei weitergeben darf bzw. durfte;
  • die aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen.

Es wird vereinbart, dass alle von obiger Vertraulichkeitsverpflichtung umfassten Informationen auch nach Beendigung eines Vertrags für einen Zeitraum von 2 (in Worten: zwei) Jahren vertraulich behandelt werden.

d) Wird in einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber in irgendeiner Weise auf den Auftragnehmer oder eine Beratungsleistung des Auftragnehmers Bezug genommen, bedarf dies stets der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftragnehmer. Wird nach erfolgreicher Umsetzung unter Beteiligung des Auftragnehmers eine Veröffentlichung des Projektnamens, b. z. w. seines Firmenlogos als Referenz auf der Homepage des Auftragnehmers angestrebt, wird der Auftragnehmer diesbezüglich das Einverständnis des Auftraggeber zur Veröffentlichung anfragen, das bei berechtigtem Interesse oder erfolgreicher Ausführung des Auftrages nicht untersagt werden kann.

e) Keine Vertragspartei ist berechtigt diesen Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des anderen Vertragspartners an einen Dritten zu übertragen. Die Zustimmung soll nicht ohne Vorliegen wichtiger Gründe verweigert oder verzögert werden unter der Voraussetzung, dass sich die Projektdaten an sich, Aufgabe oder die zur Erbringung der Beratungsleistung erforderlichen bzw. notwendigen Rahmenbedingungen (z.B. Fahrtwege) nicht verändern. Sollte sich die zur Erbringung der Beratungsleistung erforderlichen Rahmenbedingungen verändern, ist der Aufragnehmer zur sofortigen Kündigung des Auftrages berechtigt.

Der Auftraggeber ist dann verpflichtet, bis dahin geleistete noch nicht berechnete und bezahlte Manntage und Spesen innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.

Sollten der Auftragnehmer bzw. der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit verkauft werden, sind beide Vertragsparteien berechtigt, aus diesen Vertrag alle sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten auf die jeweilige Gesellschaft als Rechtsnachfolge unter vorheriger schriftlicher Information zu übertragen.

Artikel 9 – Vertragsausfertigung, Ansprechpartner, Austausch von Mitteilungen

a) Nur in deutscher Sprache sind Verträge rechtsverbindlich, bzw. für Verträge in mehreren Sprachen gilt die Vertragsversion in deutscher Sprache als die maßgebliche. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Nürnberg.

b) Vertragsabstimmungs- und Zustimmungspflichtige Änderungen, Ergänzungen oder Kündigungen zum Vertrag, die gemäß dieses Vertrages der Schriftform bedürfen, sollen bis auf Widerruf oder schriftlicher Änderung per e-mail (bei wichtigen Mitteilungen per Kurier versandt oder mit normaler Post und bei Sendungen ins Ausland per Luftpost – ausreichend frankiert – ) an die im Vertrag vereinbarten Ansprechpartner und Kontaktadresse versandt werden, wobei die jeweilige Vertragspartei für die Aktualität und Richtigkeit der Kontaktadresse haftet.

Die Vertragspartner können für die Beratung (gegebenenfalls auch für einzelne Projekte) konkrete Ansprechpartner (Name, Büroanschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse) und Vertreter schriftlich benennen, die mit entsprechend rechtlich gültigen (Handlung-)Vollmachten bzw. Prokura ausgestattet sind. Änderungen dazu bedürfen der Schriftform, wobei der Auftragnehmer für die Aktualität und Richtigkeit der Legitimation der Vertreter des Auftraggebers nicht haftet.

c) In Ergänzung der Regelungen unter Artikel 9 b) erklären sich die Vertragsparteien damit einverstanden, dass der Austausch von Mitteilungen, die nicht gemäß des Vertrages unter Artikel 9 b) der Schriftform bedürfen, zur Vereinfachung der operativen Umsetzung des Arbeitsablaufes im Zusammenhang mit diesem Vertrag auch durch Datentransfer per das Internet (E-Mail) oder auf telefonischem Weg erfolgen kann. Beiden Vertragsparteien ist bekannt, dass diese Art der Datenübertragung und des Informationsaustausches Risiken birgt; so kann insbesondere ein Zugriff fremder Dritter auf die per Internet übertragenen Daten oder Telefonate nicht ausgeschlossen werden.

d) Verträge und Nebenabreden dazu von und mit ProExBe Projekt- und Existenzgründungsberatung als Auftragnehmer erfordern die Unterschrift der Inhaberin Simone Kirbach

Artikel 10 – Salvatorische Klausel

Falls eine oder mehrere Bestimmungen eines vereinbarten Vertrages/Mandats ganz oder teilweise nichtig und/oder undurchführbar sein und /oder werden sollten und/oder eine Regelungslücke besteht oder entsteht, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen des jeweiligen Vertrags/Mandats davon unberührt und die Vertragsparteien werden die nichtige und/oder undurchführbare Bestimmung und/oder Regelungslücke durch eine dem Sinn und Zweck der vertraglichen Abmachung – soweit möglich – entsprechende Regelung ersetzen.